(Stand 01/2021)
Auch in Zeiten von Corona sollen Sie mit uns sicher
unterwegs sein. Grundsätzlich gelten die am Fahrtag gültigen Bestimmungen des Öffentlichen
Personenverkehrs, darüber hinaus bemühen wir uns um erweiterte Regelungen, denn
die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Gäste sowie unserer ehrenamtlichen
Helfer/innen liegen uns am Herzen.
Mit Stand Januar 2021 gilt folgendes Hygienekonzept:
- Eine Fahrt mit dem ROTEN FLITZER ist nur nach Vorlage der Kontaktdaten der Teilnehmer möglich. Insofern besteht Reservierungspflicht.
- Wir unterstützen das Abstandsgebot durch die Zuweisung fester Sitzplätze und belegen jede Sitzbank mit maximal zwei Personen. Es sei denn, eine Familie will zusammensitzen.
- Vor dem Fahrtantritt und nach längeren Pausen desinfizieren wir Griffstangen, Türgriffe und Kontaktflächen.
- Der Einlass in die Fahrzeuge erfolgt an nur einer der beiden Türen und ist nur nach einer verpflichtenden Desinfektion der Hände möglich. An Bord stehen dauerhaft Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Während der Fahrt mit dem ROTEN FLITZER und an den Bahnsteigen besteht Maskenpflicht, es müssen OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden.
- Die Zugtoilette in jedem Wagen ist geöffnet und mit Desinfektionsmitteln ausgestattet.
- Bei längeren Fahrpausen werden die Fahrzeuge gut durchlüftet. Die Besonderheit des ROTEN FLITZERS sind sog. „Übersetzfenster“, die einen ständigen Luftaustausch auch während der Fahrt ermöglichen.
- Die Teilnahme an Mehrtagesfahrten erfordert die vorherige Abgabe eines Gesundheitsfragebogens mit einer Unbedenklichkeitserklärung.
Das hier beschriebene Hygienekonzept gilt mit Stand vom Januar 2021 und wird laufend den aktuellen Regelungen des Öffentlichen Personenverkehrs angepasst.